Der Schutz Deiner personenbezogenen Daten und ggf. denen Deines Kindes ist mir wichtig. 
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Dich darüber zu informieren, zu welchem Zweck Eure Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information kannst Du auch entnehmen, welche Rechte Du in Bezug auf den Datenschutz hast.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Theresa Gottselig, Tannenstr. 18, 64572 Büttelborn, 06152-8592831, Info@Hebamme-Theresa.de
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Dir und Deiner Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten ich Deine/eure personenbezogenen Daten, insbesondere Deine/eure Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich erhebe. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Ihr in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Deine/eure Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Ich übermittele Deine/eure personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Du eingewilligt hast.
Empfänger Deiner/Eurer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Euch erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Eurem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Ich bewahre Deine/eure personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der (Berufsordnung der Länder).
Du hast das Recht, über die Dich/euch betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch kannst Du die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus stehen Dir unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Deiner/eurer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigten ich Dein Einverständnis. In diesen Fällen hast Du das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Du hast ferner das Recht, Dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Hessischer Landesdatenschutzbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, 0611/14080, poststelle@datenschutz.hessen.de
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Eurer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Theresa Gottselig meine Daten und die meines Kindes zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Dir selbst (z.B. als Privatversicherte), zur Betreuungs- Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen
Zu diesen Zwecken können Deine/eure Daten an den überweisenden Arzt, die vertretende Hebamme, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden.
Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an: Theresa Gottselig, Tannenstr. 18, 64572 Büttelborn, 06152-8592831, Info@Hebamme‑Theresa.de. Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die Informationen zum Datenschutz habe ich gelesen und verstanden.
Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Versicherten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.
Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V erbracht werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Versicherte zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht gegenüber der Hebamme trifft, hat die Versicherte diese Leistungen privat zu vergüten oder für den entstandenen Einnahmeausfall einzutreten. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Versicherten getroffen. Im zweiten Fall ersetzt die Versicherte den durch sie entstandenen Schaden. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Versicherten scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.
Unter den vorangestellten Gesichtspunkten treffen die Hebamme und die Versicherte folgende Vereinbarung:
Da es sich bei den Geburtsvorbereitungskursen um Partnerkurse handelt, ist die Partnergebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs ohne Partner besucht wird.
Rückbildungsgymnastik:
Bis zu 10 Kursstunden bzw. bis zu 600 Minuten entweder in Präsenz oder digital. 
Daneben kann die Leistung der Hebamme ersatzweise maximal bis zu 300 Minuten in Form von Selbstlerneinheiten (Videotutorials) erbracht werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden maximal 10 Kursstunden bzw. 600 Minuten vergütet. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden maximal 10 Kursstunden bzw. 600 Minuten vergütet.
Die Versicherte verpflichtet sich, an den Terminen der gebuchten Kursstunden teilzunehmen.
Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Der Teilnehmerin wird während der Kurslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, dass sich bezüglich des Zwecks auf die Geburtsvorbereitung bzw. Rückbildungsgymnastik beschränkt.
Die Teilnehmerin ist berechtigt die angebotenen Audio- und Videodateien abzuspeichern. Die Teilnehmerin darf darüber hinaus die Inhalte nicht vervielfältigen, öffentlich vorführen oder auf sonstige Weise Dritten überlassen. Die Teilnehmerin ist ferner nicht erlaubt die Inhalte zur eigenen Weiterbildung zu verwenden, in der Absicht in Konkurrenz zur Veranstalterin zu treten.
Im Falle einer unberechtigten Nutzung der Inhalte durch die Teilnehmerin oder einen Dritten, der von der/dem Teilnehmer Zugang zu den Inhalten erhalten hat, verpflichtet sich die Teilnehmerin zur Zahlung einer von der Hebamme nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe pro Verletzungshandlung.
Die Onlinekurse finden über eine zertifizierte, vom GKV-Spitzenverband, des KBVs und BfDI genehmigten Videokonferenzplattform statt.
Für die Verwendung des hebammenzertifizierten Videokonferenztools sind folgende Grundvoraussetzungen zu erfüllen:
Die reelle Geschwindigkeit kann getestet werden unter speedtest.net
Für Kurse, bei denen sowohl Teilnehmerinnen vor Ort sind, also auch weitere Teilnehmerinnen sich digital zum Kurs zuschalten können erklären sich die Teilnehmerin ausdrücklich damit einverstanden, dass Bilder und Ton an die anderen Kursteilnehmerinnen in Echtzeit übertagen werden können. Bei einem Hybridkurs kann nicht zu jeder Zeit sichergestellt werden, dass die Teilnehmer beim Video-Streaming nicht erfasst und von den anderen Teilnehmern gesehen werden bzw. ist das bei bestimmten Übungen/Gruppenarbeiten auch explizit gewollt. Die Teilnehmer zu Hause sollten vor Beginn des Kurses vertrauliche oder persönliche Objekte sowie andere Personen, die nicht während des Hybridkurses von anderen Teilnehmerinnen gesehen werden sollen, aus dem Sichtfeld der Kamera bringen. Durch die Hebamme erfolgt keine Aufzeichnung der Daten bzw. Kurse und es werden keine Daten gespeichert. Die Übermittlung erfolgt nur zum Zweck der Kursteilnahme.
Ist die Kursteilnehmerin privat versichert, wird mit der Kursteilnehmerin direkt abgerechnet. Es gilt die Privatgebührenverordnung für Hebammen des Landes Hessen als vereinbart.
Die Kursteilnehmerin ist zur Zahlung der gesamten Kursgebühr verpflichtet, sobald der Kursvertrag zustande gekommen ist.
Die Leistungsempfängerin ist zur Zahlung der gesamten Kursgebühr verpflichtet, sobald der Kursvertrag zustande gekommen ist. Kursstunden, an denen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat, werden in Höhe der Privatgebührenverordnung für Hebammen des Landes Hessen in Rechnung gestellt.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihres Kostenträger vor, die die Leistungen der im Behandlungsvertrag festgelegten Leistung umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen/ privat Versicherten richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wurde. Bei Onlinekurse ist dies das Bundesland, in dem die Hebamme ansässig ist (hier: Hessen).
Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden.
Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn, auf Wunsch, ihre Versichertenkarte vor. Macht die Versicherte unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Versicherte die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Arten ist Büttelborn
Die Hebammentermine entsprechen einer Bestellpraxis, das heißt, dass nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit reserviert ist und hierdurch in der Regel, die anderenorts vielfach üblichen langen Wartezeiten erspart bleiben.
Die jeweiligen Behandlungsverträge stehen unter dem jeweiligen Menüpunkt auf der Homepage zum Download zur Verfügung oder können auf Anfrage per Mail zugesendet werden.
Die Einzelbetreuung/Einzeltermine unterliegen gesonderter Regelungen und bedürfen einem entsprechenden Behandlungsvertrag. Der entsprechende Vertrag wird in diesen Fällen in schriftlicher Form zur Unterschrift vorgelegt.
Es gelten die jeweiligen Gebühren, die auf der Homepage und im jeweiligen Behandlungsvertrag aufgeführt sind. Kassenleistungen sind als solche gekennzeichnet.
Wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, sind diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit die Hebamme die für den Termin vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann, wenn der Termin nicht rechtzeitig absagt, wurde die vorgesehene Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden. Es gilt dann die Private Hebammengebührenverordnung des Landes Hessen als vereinbart.
Es gelten die AGBs für Hausbesuche, Praxis- & Videotermine
Entspannungsmassagen in der Schwangerschaft oder nach der Geburt, sowie die geburtsvorbereitende und Wochenbettmassagen sind eine reine Privatleistung und nicht Bestandteil der Hebammengebührenverordnung.
Die Kosten sind der Homepage zu entnehmen bzw. können bei der Hebamme erfragt werden.
Bei der Schwangerschafts- und Mamamassage handelt es sich um ein Wellness- bzw. Entspannungsmassage, es besteht kein Heilversprechen.
Bei Vorliegen von Schwangerschaftsbeschwerden ist die Schwangerschaftsmassage eine Kassenleistung. Eine Verordnung von Deinem Gynäkologen*in ist hierfür nicht erforderlich.
Weitere Informationen erhältst du unter dem entsprechenden Menüpunkt.
vorzeitige Wehen oder Gebärmutterhalsverkürzung stellen keine Kontraindikation da
Bei der Massage können die Haare durch das Massageöl fettig werden.
Bei der Rückenmassage können die Hüftgriffe nur dann angewendet werden, wenn entweder der Slip ölig werden darf oder besser auch der Slip ausgezogen wird.
Die restliche Massage ist auch mit Slip möglich.
Die Massagen finden in den Räumlichkeiten der Hebamme statt.
Der Kauf eines Gutscheins für eine Schwangerschaftsmassage garantiert nicht, eine Massage in der Schwangerschaft. Allerdings behält der Gutschein seine Gültigkeit über die Schwangerschaft hinaus und kann nach der Geburt als Mamamassage eingelöst werden.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.